betriebsbedingte Kündigung



DruckversionEinem Freund sendenPDF-Version
Noch keine Bewertungen vorhanden

Nach einer betriebsbedingten Kündigung haben Arbeitnehmer innerhalb der ersten 3 Wochen die Möglichkeit einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Ohne ordentlichen Kündigungsgrund bestehen gute Chancen etwas zu unternehmen.

Die betriebsbedingte Kündigung ist die häufigste aller Kündigungen. Die erfolgt z. B. beim Wegfall des Arbeitsplatzes und kann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz). Laut der Website von Rechtsanwalt Claus Naebers (in München seit 1988 im Bereich Arbeitsrecht tätig) unter der Rubrik Kündigung München muss der Arbeitgeber hierbei einerseits die im Einzelfall geltende Kündigungsfrist wahren und ferner darauf zu achten, dass es kein milderes Mittel gibt, um den betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden (Versetzung, Änderungskündigung etc). Außerdem hat der Arbeitgeber in Betrieben von mehr als 10 Mitarbeitern vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung unter den vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb nach den Faktoren Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltsverpflichtungen eine Sozialauswahl durchzuführen. Falls tatsächlich kein Kündigungsgrund vorliegt oder Fehler bei der Sozialauswahl gemacht wurden, kann der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einzureichen. Auf der Website  www.muenchen-rechtsanwalt.eu können Sie weitere redaktionelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht beziehen oder gleich einen erfahrenen Rechtsanwalt in München und Umgebung einschalten.




 

Als Autor registrieren | Autorenrichtlinien | Kontakt/Impressum | Startseite Online Artikel verfassen

Sie sind hier: betriebsbedingte Kündigung