Wir werden im Tagesverlauf Permanent durch Lärm belästigt, doch Lärm kann auch vermieden werden. Wie das geht und welches Lärmarten es gibt erfahren Sie in den folgenden Artikel.
Schallschutz oder Lärmschutz bezeichnet die Vermeidung von Lärm durch Vorsorgemaßnahmen wie Raumsysteme oder Schallschutzwände. Lärm kann durch viele Elemente entstehen, z.B. durch Flugzeuge, Autos oder andere Maschinen. Personen die permanent Lärm ausgesetzt sind, können an Schädigungen des Gehörs, des Immunsystems oder sogar des Herz-Kreislauf-Systems leiden. Oft kann durch Lärm auch Stress entstehen, ob dieser jedoch Gesundheitsgefährdend ist, hängt von der Situation ab.
Fluglärm tritt vor allem im Umfeld von Flughäfen auf. Für den Fluglärm gibt es zurzeit noch keinen wirkungsvollen Schallschutz. Die Stärke des Fluglärms hängt von vielen Faktoren, wie der Geschwindigkeit, Konstruktion und dem eingesetzten Triebwerk des Flugzeugs ab. Für Fluglärm gelten Grenzwerte, die Permanent an Messstationen außerhalb des Flughafens kontrolliert werden.
Straßenlärm ist normalerweise kein Problem, wenn jedoch Autobahnen oder Schnellstraßen im unmittelbaren Umfeld des eigenen Hauses oder Büros liegen, dann wird es ernst. Für Straßen gibt es jedoch sinnvolle Schallschutz Methoden, die Schallschutzwände. Diese werden an den Seiten der Straße aufgestellt, somit bleibt der Lärm bzw. ein Großteil des Lärms innerhalb der Wände. Die Aufstellung solcher Schallschutzwände ist jedoch nicht immer möglich, dies hat verschiedene Gründe z.B. zu hohe Baukosten oder nicht ausreichend Platz.
Schienenlärm entsteht durch Eisenbahnen oder Straßenbahnen und kann ähnlich wie der Straßenlärm durch Aufstellung von Schallschutzwänden verhindert werden. Der Schienenlärm soll, mit dem Anfang 1999 gestarteten Projekt zur Sanierung der Bahnschienen, nachts auf max. 60 dB(A) verringert werden. Dies soll den Anwohnern einen ruhigen Schlaf ermöglichen, obwohl 60 dB(A) nach Experten Aussagen nicht ausreichend sind.
Als Gewerbelärm wird jeglicher durch Maschinen oder Großanlagen verursachter Lärm bezeichnet. Für den Gewerbelärm gelten maximale Lautstärken, diese sind seit 1998 in der Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ festgehalten. Die Maximalgrenze ändert sich dabei je nach Ort z.B. Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet. Viele Firmen setzten bereits spezielle Raumsysteme ein, um die Lärmemissionen speziell von großen Maschinen zu verringern.