Neue Fortschritte bei der Gleichberechtigung von Homosexuellen



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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem eingetragene Lebenspartnerschaften, unkonventionell ausgedrückt die „Homo-Ehe“, im Besoldungs- und Versorgungsrecht einer Ehe von heterosexuellen Paaren in nichts mehr nachstehen soll.

 Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem eingetragene Lebenspartnerschaften, unkonventionell ausgedrückt die „Homo-Ehe“, im Besoldungs- und Versorgungsrecht einer Ehe von heterosexuellen Paaren in nichts mehr nachstehen soll. Im Klartext hieße dies, so Köln News, dass Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, die gleichen Familienzuschläge fordern könnten wie verheiratete Paare. Bei der Hinterbliebenenversorgung sollen ebenfalls die gleichen Gesetze eingeführt werden. Rückwirkend kann die Gleichstellung bis zum 3. Dezember 2003 geltend gemacht werden. Denn zu diesem Datum, nach Informationen von Köln News, hätte die „Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie“ bereits von der Europäischen Union umgesetzt werden müssen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Köln, die als Metropole der Homosexuellen in Deutschland gilt, Jürgen Roters, soll, so wird er auf Köln News zitiert, sehr erfreut über diesen „wichtigen Schritt“ sein. Im Kölner Rathaus gehört die Schließung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften inzwischen zum Alltag. Insgesamt soll es laut den Angaben von Köln News circa 3100 eingetragene Partnerschaften in Köln geben. Wie es in anderen Städten Nordrhein-Westfalens aussieht, dazu werden keine Angaben gemacht. Die Tendenz ist aber sicher in allen Städten steigend. Auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Roters betont auf Köln News, wie sehr sich die Stadt, schon seit Langem für die Gleichberechtigung von Homosexuellen und Transgendern stark mache. Gleichstellungen gab es bislang in den Bereichen gesetzliche Rentenversicherung oder Beihilferecht mit Eheschließungen. Eigentlich sei die Gleichberechtigung in den Bereichen Besoldungs- und Versorgungsrecht eine Selbstverständlichkeit, so zitiert Köln News den Oberbürgermeister. Schließlich würden sich die Wünsche von schwulen und lesbischen Paaren auch nicht von denen anderer Paare unterschieden. Wer eine Ehe schließt, der tut dies auch mit dem Bedürfnis, rechtlich für seinen Partner einzutreten.Der Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde nun nach einer ersten Lesung in den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation weitergeleitet.



Autor: Elizabeth Bourne



 

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