Wer die Leistung seines Fahrzeuges steigern möchte, greift immer häufiger auf Chiptuning zurück. Dabei gilt es zu beachten, dass jede Leistungssteigerung eintragungspflichtig ist.
Wer die Leistung seines Fahrzeuges steigern möchte, greift immer häufiger auf Chiptuning zurück. Dabei gilt es zu beachten, dass jede Leistungssteigerung eintragungspflichtig ist. Dafür wird ein TÜV-Teilgutachten benötigt, welches seriöse Tuner in der Regel zur Verfügung stellen. Manchmal fallen dafür neben dem Chiptuning zusätzliche Kosten an. Das Gutachten ist mit einer Änderungsabnahme verbunden. Wenn diese nicht erfolgt, geht die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verloren. Dadurch ist wiederum der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet.
Wenn der Tuner das TÜV-Teilegutachten zur Verfügung stellt, gestaltet sich das weitere Prozedere sehr einfach. Der Besitzer muss nach dem Chiptuning eine Prüfstelle aufsuchen, um dort die Änderungsabnahme durchführen zu lassen. Anerkannte Prüfstellen sind neben TÜV und DEKRA auch spezielle Sachverständige. Die Abnahme kostet in den meisten Fällen zwischen 35 und 45 Euro. Unter der Änderungsabnahme ist eine Begutachtung des Fahrzeuges zu verstehen. Der Prüfer untersucht dabei, ob das eingebaute Gerät mit dem vorgelegten Gutachten übereinstimmt und sachgemäß eingebaut wurde. Wenn alles in Ordnung ist hält der Besitzer einen Änderungsnachweis, mit dem er sich zur Zulassungsstelle begeben muss. Dort wird die Änderung, die durch das Chiptuning entstanden ist, in den Fahrzeugschein eingetragen.
Sollte der Tuner dem Besitzer kein Teilegutachten vorlegen können, gibt es noch einen anderen Weg, die Veränderungen durch das Chiptuning am Fahrzeug zu legalisieren. Es handelt sich dabei um eine so genannte Einzelabnahme oder auch Einzelfallbegutachtung. Die Prüfung ist wesentlich umfangreicher und beinhaltet verschiedene Tests, zum Beispiel zur Funktionstüchtigkeit der Bremsen, zur Geschwindigkeit und den Emissionswerten des Fahrzeuges. Ein solches Verfahren ist mit enormen Kosten verbunden und kann somit schnell teurer werden als das Chiptuning an sich. Zudem kann vorab nicht sichergestellt werden, dass eine Genehmigung erfolgt. Die Kosten für die Begutachtung müssen aber in jedem Fall getragen werden. Wer also auf die Leistungssteigerung an seinem Wagen nicht verzichten möchte, sollte sich unbedingt das passende TÜV-Teilegutachten dazu kaufen.